5.000 Euro Soforthilfe für vom Hochwasser betroffene Betriebe

Foto: BIV

Soforthilfe

5.000 Euro Soforthilfe für vom Hochwasser betroffene Betriebe

Die Betriebswirtschaftliche Beratungsstelle der Bundesinnungsverbands Zweiradhandwerk (BIV) weist darauf hin, dass die Landesregierung NRW für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Unternehmen unbürokratische und schnelle Soforthilfe bereit stellt. Das habe das Landeskabinett in einer Sondersitzung beschlossen.

5.000 Euro Soforthilfe für vom Hochwasser betroffene Betriebe

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5.000 Euro Soforthilfe für vom Hochwasser betroffene Betriebe

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Um durch das Hochwasser in Not geratenen Betrieben zu helfen und um die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, könne für jede betroffene Betriebsstätte eine so genannte Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Das Gute daran: Sie ist grundsätzlich nicht rückzahlbar!

Antragsvoraussetzung sei lediglich eine Eigenerklärung der geschädigten Person darüber, dass nach Selbsteinschätzung in ihrer Betriebsstätte ein Schaden in Höhe von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers nicht durch Versicherungsleistungen beziehungsweise Leistungen Dritter ersetzt wird.

Damit sollen vor allem erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können bei den betroffenen Kommunen gestellt werden.
 

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