Alles, was Recht ist – bike & business 4/2025

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Alles, was Recht ist

Als 1995 die erste Ausgabe von bike & business erschien, war ich selbst noch Student und aus familiären Gründen dachte ich damals weder daran, jemals selbst Motorrad zu fahren, geschweige denn eines Tages für ein führendes Branchenmagazin über Rechtsthemen zu schreiben. Aber die Dinge entwickeln sich und es wäre seltsam, wenn sich nicht auch die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um das Motorradfahren dynamisch weiterentwickeln würden.

Genügte bis 1960 der Blick nach vorn, so wurde ab 1961 auch für Motorräder ein Rückspiegel vorgeschrieben. Der zweite folgte 1990, sofern die Höchstgeschwindigkeit über 100 km/h liegt. Aber auch das gilt nur für Motorräder, die nach dem 1. Januar 1990 erstmals zugelassen wurden. Und während bei Spiegeln ohne Prüfzeichen eine Spiegelfläche von 60 cm² ausreichte, sind es seit dem 1. Januar 1998 68 cm². Spiegel mit Prüfzeichen müssen mindestens 69 cm² aufweisen. Die Polizeibeamten, die Motorräder kontrollieren, wissen das. Aber zum Glück sind sie oft selbst begeisterte Motorradfahrer und drücken auch mal ein Auge zu. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön. Motorradfahren ist eben eine Herzensangelegenheit. Übrigens: Seit dem 17. Juni 2003 gilt die Pflicht zum Anbringen eines zweiten Rückspiegels für alle Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Den gesamten Artikel lesen Sie in der bike & business 4/2025.

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