Der Gesetzgeber räumt den Inhabern von Pkw-Führerscheinen die Möglichkeit ein, durch eine praktische Ausbildung in Fahrschulen – insgesamt 13,5 Stunden in Theorie und Praxis – seine Berechtigung zu erweitern, um auch 125 cm³-Leichtkraftroller und -Leichtkrafträder fahren zu dürfen und dies, ohne eine Fahrprüfung ablegen zu müssen. Diese Option auf effiziente innerstädtische Mobilität ebenso wie die Freizeitnutzung ist hierzulande ziemlich gefragt.
Die Statistik jedenfalls ist grandios: Aktuell liegen die Erteilungszahlen für das Jahr 2023 vor. Mit 57.848 B196-Lizenzen wurde die bereits hohe Zahl aus 2022 nochmals um rund 6,9 Prozent übertroffen.
Nach dem Hype im Einführungsjahr mit fast 78.000 Lizenzen sind es in den Folgejahren stets deutlich mehr als 50.000 Interessenten, die diese nationale Option nutzen.
Der IVM kommentiert: „B196 bleibt folglich ein deutlicher positiver Impuls für den gesamten motorisierten Zweiradmarkt, ist doch für viele der Start auf einer 125er auch Motivation, später in höhere Führerscheinklassen und damit auf größere Motorräder und Roller umzusteigen.“