BIV - Das A bis ÜK zur Abgasuntersuchung am Kraftrad

Foto: Stephan Maderner

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Das A bis ÜK zur Abgasuntersuchung am Kraftrad

Wie kommt das Ü in AUK? Der Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk (BIV) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Neuordnung der Abgasuntersuchung am Kraftrad ab dem 1. Juli 2021 zusammengestellt.

Was ist eigentlich dieses AÜK und wieso?

AÜK steht für „Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe“. Dahinter verbirgt sich das Qualitätsmanagementsystem (kurz: QMS) des Deutschen Kfz-Gewerbes. Dieses QMS ermöglicht es den anerkannten Werkstätten weiterhin alle beigestellten Prüfungen, wie beispielsweise die Abgasuntersuchung am Kraftrad (kurz AUK), in Eigenregie durchzuführen.

Wann geht es los?

Ab Mitte 2021 ist die Mitgliedschaft in der AÜK Voraussetzung dafür, dass die Überwachungsorganisationen die AUK im Rahmen der Hauptuntersuchung weiterhin akzeptieren.

Was ist zu tun?

Alle anerkannten Werkstätten müssen jetzt den Beitritt zur AÜK erklären. Der Beitritt ist für die Betriebe kostenfrei und wird mit dem Beitrittsformular FB 5.1-1„Vertragliche Einbindung der Kfz-Werkstatt“ erledigt. Einfach das ausgefüllte Formular an auek@kfz-nrw.de senden und nach Erhalt der Eingangsbestätigung, kann der Betrieb sicher sein, dass der Beitritt ordnungsgemäß in der Zentralen Datenbank vermerkt wurde.

Was sind die Anforderungen an Prüfmittel & Personal?

Die Anforderungen der Anerkennungsrichtlinie an Prüfmittel und Personal bleiben bestehen und werden durch formale Kleinigkeiten im Rahmen des QMS ergänzt. 

Das bedeutet, das eingesetzte Prüfmittel in der AUK, also das Abgasmessgerät muss geeicht und normenkonform kalibriert sein. Kalibrierungen, die ab dem 1.1.2021 stattfinden, müssen durch ein akkreditiertes Kalibrierlabor durchgeführt werden. Das Logo der Deutschen Akkreditierungsstelle auf dem Kalibrierschein bescheinigt dies.

Auch die Anforderungen an das eingesetzte Personal bleiben bestehen: Der Inspektor (Verantwortliche Person) ist ein Meister mit gültiger AUK-Schulung, die Fachkraft ein Geselle mit gültiger AUK-Schulung und der Beauftragte ist Geselle oder Meister mit gültiger AUK-Schulung. Ergänzt wird das Ganze um eine einmalige AÜK-Schulung für das Personal und den Inhaber. Diese Schulung kann als Online-Schulung kostenfrei absolviert werden. Abschließend gibt es für jeden Mitarbeiter, egal ob Meister oder Geselle, zwei QM-Dokumente, die unterschrieben und in der Zentralen Datenbank hinterlegt werden müssen.

Gibt es auch eine neue Software?

Um den Akkreditierungsvoraussetzungen zu entsprechen muss die AÜK Plus Software verwendet werden. AÜK Plus ist der Nachfolger von AU Plus und kann auch mehr. So werden beispielsweise alle mit AÜK Plus erfassten Abgasuntersuchungen automatisch an das Statistikportal übertragen, sodass eine Abgabe der Mängelstatistik zukünftig entfällt. Essentiell ist auch der programmierte Datenabgleich mit der Zentralen Datenbank, der die Informationen aus Ihrer Software mit der Innung austauscht, seien es neue Dokumente zu den Prüfmitteln oder zum Personal.

Erhält man die Software automatisch nach dem Beitritt?

Nein, die Lizenz für AÜK Plus muss separat mit einem Software-Servicevertragbestellt werden. Der Servicevertrag wird von der TAK bearbeitet und Sie erhalten daraufhin per Mail die Lizenzdatei und separat via SMS/ Fax den dazugehörigen Freischaltcode: Beides wird in die Demoversion von AÜK Plus eingelesen und schon ist die Vollversion vorhanden. Alle Infos zur Software sind im Detail unter https://www.auek-plus.de zu finden.

Und womit fängt man jetzt an?!

Der Betrieb startet mit dem Beitritt, der Softwarebestellung von AÜK Plus und der Teilnahme an der AÜK-Schulung. Alle Infos und Dokumente sind im Download-Bereich unter https://www.tachometer-magazin.de/auek zu finden.

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