Das soll alles nicht mehr gehen?

Der Speedlog vom 26. Mai reflektierte über das seit Jahresbeginn herrschende „Reifen-Chaos“, denn ab Januar 2025 gelten geänderte Regeln für Motorradreifen. Die Übergangsfrist für Reifen mit Herstellungsdatum (DOT) bis einschließlich 2019, wonach mit einer Freigabe abweichende Typen und Zwischengrößen gefahren werden dürfen, endet dieses Jahr. Markus Kraege von SK Bikes Wedemark (Niedersachsen) machte seinem Ärger über Abzocke, Behördenwahnsinn und ungenaue/unsichere Rechtslage in einem offenen Brief Luft. Leser Jens Vater von Motorrad Vater haute spontan eine Antwort in die Tasten.

„Hallo Stephan,

ja, ich kann dem nur zu 10.000 Prozent zustimmen! Was für Hornochsen da Dinge entscheiden, von denen sie so viel Ahnung haben wie vom Maisanbau in den Hochanden…

Meine RG 500 Gamma fährt seit 1990 mit den in der Freigabe angegebenen Reifengrößen 120/80VB16 und 140/80VB17. Der beste Reifen war damals Metzeler ME33 Laser Comp K. Natürlich wurden die irgendwann eingestellt. Danach wurde der Michelin Pil Active draufgezogen. Mega gut, dann aber auch irgendwann einmal nicht mehr lieferbar. Und heute, nach 35 Jahren, kommt irgend so eine bescheuerte Kommission daher, und will uns erzählen, dass nun alles Mist ist und das alles nicht mehr gehen soll?

Komisch am 31. Dezember 2024 war noch alles super und seit dem 1. Januar 2025 ist es tödlich und somit verboten mit solchen Reifen unterwegs zu sein!? Ganz ehrlich, was für eine Idiotie; wie wenn wir keine anderen Probleme hätten! Die Austragung der Reifenbindung ist eigentlich kein Problem, zumindest – meiner Erfahrung nach – nicht beim TÜV Süd. Aber dann gibt es leider viele andere Prüfer, die Biker verunsichern und 160 Euro dafür verlangen, nur weil sie dem Kunden den aktuellen Reifen eintragen, anstatt die Reifenbindung auszutragen!

Wir Werkstätten montieren schließlich Reifen, die allen Angaben und Belastungen standhalten. Wenn man die Reifengröße von 170 auf 180 oder von 180 auf 200 ändert, sage ich ja gar nichts! Aber was hier passiert ist, ist besser als jeder Schildbürgerstreich. Nur eben auf Kosten der Motorradfahrer!

Mir platzt fast die Halsschlagader, denn ich besitze neun Motorräder, wovon acht unter diese Regelung fallen. Nun soll ich die Reifenbindungen für alle acht Bikes austragen lassen und neue Scheine beantragen?!  Für knapp 1500 Euro? Die haben doch nicht alle Spitzen am Jägerzaun!

Da bin ich ja mal gespannt wie der TÜV meine Kawasaki Samurai von 1966 mit den eingetragenen Umbauten für die Rennstrecke, um bei den Langstreckenraces mitfahren zu können, verfahren wird!

Mein Dad ist damals im Renntrimm 20 Runden Nordschleife und Tagesbestzeit damit gefahren; und heute kommen so ein paar Vollpfosten daher und sagen, dass das dies nicht geht und das Bike ab jetzt illegal ist! Für mich steht fest - ich fahr so weiter wie bisher. Für 1500-Euro-Änderungskosten müssen die mich oft anhalten.

Ein weiteres aktuelles Problem bei den Reifenbindungen sorgt bei mir für echten Ärger: Bei Fahrzeugen mit sehr hoher Leistung und sehr hohen Geschwindigkeiten wie zum Beispiel Hayabusa und ZX 12 R trägt der Prüfer die Reifenbindungen nicht aus. Nun kann ich zwei Kunden die Reifen nicht verbauen, da es die Reifen im Schein nicht mehr gibt und, wie soll es denn auch anders sein, die Gutachten bbeziehungsweise Reifenfreigaben ihre Gültigkeit verloren haben! 

Nun - wie sollen wir das nennen? Enteignung passt nicht ganz. Vielleicht Zwangsstilllegung ?!“

Soweit der O-Ton von Jens Vater. Was macht ihr für Erfahrungen im Reifen-Ersatzgeschäft? Wo drückt bei euch der Schuh, welche Probleme resultieren aus den neuen Reifenbindungsregeln in eurem Betrieb? Freue mich wie immer auf euer Feedback. Mail an maderner@syburger.de.

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