Die Hüter der Schutzengel

In diesem Speedlog möchte ich einmal eine Lanze brechen für die positive Arbeit, die das Institut für Zweiradsicherheit (kurz: ifz) Woche für Woche leistet.

Die Rede ist vom WochenendCheck, den die Essener Sicherheitsprofis regelmäßig online raushauen. Gerade jetzt zum Start der Motorradsaison, wo viele Biker über die Wintertage fahrtechnisch doch etwas eingerostet sein dürften, ein wertvolles Format, um alle Motorradfahrer mit einem kräftigen „Hallo wach“ aufzurütteln!

„Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann", zitiert der ifz in seinem Eingangssatz eine in der Motorradszene beliebte Sicherheitsempfehlung und rankt um ihn herum seine wichtigen Tipps zum Wochenende: „Fahren auf Sicht“. Im O-Ton sieht das so aus:

„Etwas weniger poesiealbumtauglich ist die inhaltlich verwandte Praxisregel, immer nur so schnell zu fahren, dass man innerhalb der jeweils zu überblickenden Strecke anhalten kann. Das ergibt nicht nur Sinn, dieses Gebot, im Fachjargon Sichtfahrgebot genannt, zählt sogar zu den wichtigsten Regeln im Straßenverkehr und hat als § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO Eingang in die Straßenverkehrsordnung gefunden.

Das Sichtfahrgebot gilt für alle Verkehrsteilnehmer, auch Radfahrer, und unter allen Bedingungen. Besonders bei schlechten Sichtverhältnissen (z.B. Starkregen oder Nebel) heißt es also runter vom Gas. Und bei Dunkelheit? Da gilt, dass man innerhalb des vom Abblendlicht ausgeleuchteten Fahrbahnbereichs dann anhalten können muss, wenn es keine weitere Fremdbeleuchtung gibt, was ja auf Landstraßen außerorts schnell mal der Fall sein kann.

Für Autobahnfahrten bei Dunkelheit wird aber offiziell eine Ausnahme gemacht. Hier muss gemäß § 18 Abs. 6 StVO die Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts angepasst werden:

- wenn die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird,
- oder wenn der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

Gerade für Motorrad- und Rollerfahrer ist das Fahren auf Sichtweite über die gesetzliche Verpflichtung hinaus ein nicht zu unterschätzender Sicherheitsfaktor, dessen Beachtung vermutlich nicht immer konsequent berücksichtigt wird. Auf kurviger, gut ausgebauter Landstraße etwa kann es bedeuten, die Geschwindigkeit dort kräftig zu drosseln, wo der Kurvenverlauf nicht weitläufig einsehbar ist. Auch wenn der Kurvenswing noch so lockt, hinter der Biegung kann jederzeit ein Hindernis auftauchen oder die Fahrbahn großflächig verschmutzt und rutschig sein. Wohl dem, der sein Tempo auf Sichtweite hin reduziert hat und dann gar nicht erst auf den leider manchmal unzuverlässigen Schutzengel angewiesen ist.“

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