Empfang von E-Rechnungen wird Pflicht

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Ab 1. Januar 2025

Empfang von E-Rechnungen wird Pflicht

Im Geschäftskundenbereich gilt ab 1. Januar 2025, die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können. Dafür genügt schon ein gewöhnliches E-Mailpostfach, das regelmäßig kontrolliert wird.

Anders als bisher bedarf es für die Ausstellung einer E-Rechnung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr der Zustimmung des Empfängers. Das ausstellende Unternehmen muss jedoch sicherstellen, dass der Empfänger ebenfalls ein E-Mail-Postfach unterhält und eingehende Digitalpost abruft.

Der Bundesinnungsverband Zweiradhandwerk (kurz: BIV) empfiehlt, dass die Betriebe bereits in diesem Jahr dafür Sorge tragen sollten, wie sie künftig elektronische Rechnungen erstellen, empfangen und archivieren wollen. „Zwischen den Beteiligten – Betrieb, Softwareanbieter und Steuerbüro – sollte sich kein Bermuda-Dreieck entwickeln, in dem die E-Rechnungen im Nirwana verschwinden“, so der Verband.

Auf seiner Website bietet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (kurz: ZDH) eine Praxishilfe zur Bewältigung dieser bürokratischen Herausforderungen.

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