Anders als bisher bedarf es für die Ausstellung einer E-Rechnung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr der Zustimmung des Empfängers. Das ausstellende Unternehmen muss jedoch sicherstellen, dass der Empfänger ebenfalls ein E-Mail-Postfach unterhält und eingehende Digitalpost abruft.
Der Bundesinnungsverband Zweiradhandwerk (kurz: BIV) empfiehlt, dass die Betriebe bereits in diesem Jahr dafür Sorge tragen sollten, wie sie künftig elektronische Rechnungen erstellen, empfangen und archivieren wollen. „Zwischen den Beteiligten – Betrieb, Softwareanbieter und Steuerbüro – sollte sich kein Bermuda-Dreieck entwickeln, in dem die E-Rechnungen im Nirwana verschwinden“, so der Verband.
Auf seiner Website bietet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (kurz: ZDH) eine Praxishilfe zur Bewältigung dieser bürokratischen Herausforderungen.