EU-Angriff auf die individuelle Mobilität?

Foto: Stephan Maderner

IVM

EU-Angriff auf die individuelle Mobilität?

Das europäische Bürokratiemonster ist wieder aktiv: Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) sieht in Plänen für die neue Führerscheinrichtlinie, die gerade für eine 4. Auflage modifiziert wird, eine Gefährdung der individuellen Mobilität nicht nur für den Motorrad-Sektor.

Den Stein ins Rollen gebracht haben die Vorschläge der französischen EU-Parlamentsabgeordneten Karima Delli, die die Grünen-Politikerin in das Verfahren eingebracht hat. Sie verheißen nicht nur für den Motorrad-Sektor umfassende Änderungen, die die individuelle Mobilität erheblich einschränken könnten. Zudem stünden sie laut IVM zum Teil im Gegensatz zu den Plänen der EU-Kommission und würden Motorradfahrern den Weg zum Führerschein erheblich erschweren. Die geplanten Restriktionen seien allesamt „wenig praxisbezogen“ und kaum umsetzbar.

Worum geht es? Gemäß den Vorschlägen der Grünen-Abgeordneten Delli sollen maximale Höchstgeschwindigkeiten bei der Definition der Fahrerlaubnisklassen für motorisierte Zweiräder ergänzt werden:

  • A1: maximal 90 km/h
  • A2: maximal 100 km/h
  • A: maximal 110 km/h

Der IVM argumentiert dagegen: „Konkret würde dies bedeuten, dass Inhaber des Führerscheins A1 mit ihren Leichtkrafträdern eine Höchstgeschwindigkeit unterhalb der deutschen Landstraßenlimits einhalten müssten und gleichzeitig auf Schnellstraßen und Autobahnen de facto nicht mitschwimmen könnten.“

Letzteres gelte im erheblichen Maße auch für die vorgeschlagene Regelung des Führerscheins A2 mit Fahrzeugen, die dann mit maximal 100 km/h von Neuführerscheininhabern bewegt werden dürften. Und auch für die offene Motorradklasse mit einem Limit von 110 km/h sei dieser Vorschlag sicher mehr als praxisfremd!

Diese Tempolimits sollen zum Teil ausschließlich für Motorräder und Roller gelten. So sieht es das Dokument vor, das Karima Delli bereits vor der Sommerpause in den zuständigen Ausschuss TRAN für Verkehr und Tourismus des europäischen Parlamentes einbrachte. Dieser Ausschuss hat nun die Aufgabe, eine Meinung zu diesem Dokument zu verfassen, die final dann dem Gesamtplenum des Europäischen Parlaments vorgelegt wird. TRAN beschließt dann in Abstimmung mit den EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission die finale Führerscheinrichtlinie. 

Die gute Nachricht: Die neue Fahrerlaubnis unterliegt dabei dem sogenannten co-decision procedure. Im Klartext: Eine endgültige Entscheidung zur Führerscheinrichtlinie kann das Europäische Parlament nur gemeinsam mit den EU-Mitgliedsstaaten treffen. „Und hier stoßen die geplanten Änderungen zumindest bei vielen deutschen Politikern auf Ablehnung“, merkt der IVM an.

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