Der Verband in Hilden fasst in einer aktuellen Information für die Zweiradbranche die wichtigsten Maßnahmen der neuen Pandemie-Bestimmungen zusammen.
»Click and meet« heißt das Zauberwort.
Es bedeutet, dass Fahrrad-/ Motorradgeschäfte unter der Voraussetzung öffnen dürfen, dass sie mit ihren Kunden vorher einen Termin mit festgelegten Zeiten abstimmen, zu denen der Kunde den Laden betreten darf.
Kontaktnachverfolgung
Kunden, die Verkaufsflächen betreten, müssen ihre Kontaktdaten im Betrieb hinterlegen. Das gilt wie bisher nicht für Werkstattkunden.
Wie viele Kunden dürfen rein?
Auf den ersten Blick einfach: die meisten Länderverordnungen sagen: ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Problem: für Werkstattkunden gilt das nicht, hier dürfen sich durch die Bank vier Kunden pro 40 Quadratmeter im Laden aufhalten. Streng genommen müssen Betriebe nach dem Zweck differenzieren, zu dem ihre Kunden das Geschäftslokal betreten. Wer sein Fahr-/Motorrad reparieren lassen will, kann ohne Termin rein und benötigt rechnerisch weniger Fläche als ein »Verkaufs«- Kunde. Dieses Dilemma kann nur so gelöst werden, indem Kunden, die das Geschäft betreten wollen, gefragt werden, ob sie in die »Werkstatt oder in den Verkauf« wollen. Für letzteres muss dann ein Termin vereinbart werden, bei dem die Regel »1 pro 40 Quadratmeter« eingehalten werden kann.
Medizinische Maske
Grundsätzlich muss beim Betreten des Geschäfts eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Inzidenzen
Hier ist die Lage uneinheitlich: Während in einigen Bundesländern der Handel ab Erreichen einer Inzidenz von 100 automatisch geschlossen wird, liegt es in der Mehrheit der Länder im Verantwortungsbereich der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, verschärfte Maßnahmen anzuordnen. Generell ist jedem Betrieb zu empfehlen, die regionalen Medien hinsichtlich der Inzidenzen und möglicher Änderungen im Auge zu behalten.
Die Regelungen in den Bundesländern
Baden-Württemberg
- medizinische Maske
- Terminabsprache + 1 Kunde pro 40 qm
- Erfassung der Kontaktdaten
- Inzidenz mehr als 100: Einzelhandel untersagt
- Inzidenz weniger als 50: Betreten ohne Termin
Bayern
- medizinische Maske
- Terminabsprache plus ein Kunde pro 40 Quadratmeter
- Erfassung der Kontaktdaten
- Inzidenz mehr als 100: Einzelhandel untersagt
- Inzidenz weniger als 50: Betreten ohne Termin
Berlin
- medizinische Maske
- Terminabsprache plus ein Kunde pro 40 Quadratmeter
- Erfassung der Kontaktdaten
Brandenburg
- medizinische Maske
- Terminabsprache + 1 Kunde pro 40 Quadratmeter
- Erfassung der Kontaktdaten
- mehr als 200 Inzidenz: Einzelhandel untersagt
Bremen
- medizinische Maske
- Terminabsprache + 1 Kunde pro 40 Quadratmeter
- Erfassung der Kontaktdaten
Hamburg
- medizinische Maske
- Terminabsprache + 1 Kunde pro 40 Quadratmeter
- Erfassung der Kontaktdaten
Hessen
- medizinische Maske
- Terminabsprache + 1 Kunde pro 40 Quadratmeter
- Erfassung der Kontaktdaten
Mecklenburg-Vorpommern
- Beschlüsse der MPK v. 4.3. noch nicht umgesetzt
Niedersachsen
- medizinische Maske
- Terminabsprache + 1 Kunde pro 40 Quadratmeter
- Erfassung der Kontaktdaten
Nordrhein-Westfalen
- medizinische Maske
- Terminabsprache plus 1 Kunde pro 40 Quadratmeter
- Erfassung der Kontaktdaten
Rheinland-Pfalz
- Beschlüsse der MPK v. 4.3. noch nicht umgesetzt
Saarland
- medizinische Maske
- Terminabsprache lus 1 Kunde pro 40 Quadratmeter
- Erfassung der Kontaktdaten
Sachsen
- Grundsatz: Einzelhandel geschlossen
- Sinkt Inzidenz unter 100, können Landkreise und kreisfreie Städte Öffnung (1 Kunde pro 40 Quadratmeter) zulassen
Sachsen-Anhalt
- medizinische Maske
- Terminabsprache plus ein Kunde pro 40 Quadratmeter
- Erfassung der Kontaktdaten
Schleswig-Holstein
medizinische Maske
ein Kunde pro zehn Quadratmeter
Thüringen
- medizinische Maske
- ein Kunde pro zehn Quadratmeter