Die Entscheidung sende eine wichtige Botschaft: Die EU-Vorschriften müssen eingehalten werden, ohne dass Händlern oder Werkstätten, die Zugang zu Fahrzeugdaten suchen, Steine in den Weg gelegt werden. Die Cecra betont weiterhin, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass alle Händler und Aftermarket-Betreiber den gleichen Zugang zu Fahrzeugdaten, Funktionen und Ressourcen haben, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Bernard Lycke, Generaldirektor von Cecra, betont: „Es gibt keine Qualität und keine innovativen Dienstleistungen ohne einen gleichberechtigten Zugang zu den Fahrzeugdaten! Aus diesem Grund fordern wir die Europäische Kommission weiterhin auf, sehr bald die lang erwartete sektorspezifische Gesetzgebung vorzulegen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass faire und transparente Praktiken im Kfz-Ökosystem unerlässlich sind, damit die Interessen der Verbraucher sowie der Händler und Werkstätten gebührend berücksichtigt werden.“
Vor der achten Kammer des Europäischen Gerichtshof - Rechtssache C-296/22 – hatten die Werkstattketten ATU und Carglass gegen Fita Chrysler Automobiles (FCA) Italien geklagt.