Bisher konnten die Bundesländer die Herabsetzung des Mindestalters von 16 auf 15 Jahren auf freiwilliger Basis durchführen. Elf Bundesländer machten bisher davon Gebrauch. Dazu zählten:
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Lediglich die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie Baden-Württemberg und Niedersachsen lehnten die Absenkung des Eintrittsalters bislang ab.
Die Entscheidung Pro AM mit 15 basiert auf positiven Erfahrungen aus Modellprojekten vor allem in den neuen Ländern. Sie wurden von 2014 bis 2020 durchgeführt.
Für die ostdeutschen Bundesländer bedeutet die bundesweite Regelung jetzt eine Rückkehr zur Rechtslage vor der Wiedervereinigung. Darauf weist die Sachverständigenorganisation Dekra hin. „Das Modellprojekt AM15 ist letztlich eine gesamtdeutsche Erfolgsgeschichte für Mobilität und Verkehrssicherheit“, bilanziert Dr. Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei der Dekra Automobil GmbH. Für die Stuttgarter Sachverständigenorganisation sei von Anfang an klar gewesen, dass es für die Verkehrssicherheit besser sei, wenn junge Menschen nach einer professionellen theoretischen und praktischen Ausbildung sowie theoretischen und praktischen Prüfung die Fahrerlaubnis der Klasse AM erwerben, als nur mit theoretischer Prüfung mit dem Mofa am Straßenverkehr teilzunehmen. Gerade in ländlichen Gebieten sei individuelle Mobilität für Jugendliche ein hohes Gut, so der Dekra-Experte: „Das ist eine gute Nachricht für die Verkehrssicherheit in Deutschland.“