Demnach soll zukünftig eine Mindestbremsverzögerung von Fahrrädern in der StVZO enthalten sein, von der Bundesanstalt für Straßenwesen sei dafür kürzlich ein Wert von 5 m/s2 genannt worden.
Die neue Bestimmung sieht vor, dass zukünftig jedes in Deutschland in den Verkehr gebrachte Fahrrad diese Anforderungen erfüllen müssen. Der Verband der Fahrradindustrie hat gegenüber dem Ministerium zu diesem Vorhaben bereits schriftlich Stellung bezogen. Aus der Stellungnahme heißt es wörtlich:
„Seit vielen Jahren sind Anforderungen an die Bremswirkung von Fahrrädern in verschiedenen Normen enthalten. Derzeit sind in den zuvor genannten Normen entweder Mindestbremsverzögerungen von 3,4 m/s2 oder maximale Bremswege von 7 m (für City- und Trekkingräder) bzw. 6 m (für MTB und Rennrad) aus 25 km/h vorgeschrieben. Die angegebenen Bremswege entsprechen einer Verzögerung von 3,4 m/s2 (für City- und Trekkingräder) bzw. 4 m/s2 (für MTB und Rennrad). Hinsichtlich der Mindestanforderungen an Fahrradbremsen stellt dies den aktuellen Stand der Technik dar. Dieser findet unter anderem in ganz Europa sowie Amerika, China und Japan Anwendung.“
Die in der Neufassung der StVZO enthaltene Mindestbremsverzögerung von 5 m/s2 für alle Fahrräder sieht der ZIV als Vertreter der deutschen und europäischen Fahrradindustrie sehr kritisch. „Die uns zur Verfügung stehenden Unfallzahlen von Fahrrädern lassen keine Schlüsse zu, dass die derzeit normativ geforderten Mindestbremsverzögerungen nicht ausreichend sind und es dadurch zu Unfällen von Radfahrenden gekommen ist“, erklärt Tim Salatzki, Leiter für Technik und Normung beim ZIV.
Fahrräder hätten im Gegensatz zu Pkw und Motorrädern einen deutlich höheren Schwerpunkt, der Auswirkungen auf die Stabilität während des Bremsvorgangs habe. Das Fatale daran: Erfahrungen im Bereich von Unfallgutachten und Prüftätigkeiten hätten gezeigt, dass es typischerweise ab einer Verzögerung von 6 m/s² zu Überschlägen (Abgehen über den Lenker) der Radfahrer komme. „Die in der StVZO geforderte Mindestverzögerung vom 5 m/s² liegt gefährlich nah an dieser Überschlagsgrenze“ so Salatzki weiter. Eine sehr hohe Bremswirkung könne so bereits bei einer sehr geringen Betätigung des Fahrradbremshebels einsetzen. Der Verband lehnt den Vorstoß des Bundesverkehrsministeriums daher ab und setzt auf die Innovationskraft der Hersteller mit eigenen Verbesserungen.