KBA-Kontrollen zeigen Wirkung

Foto: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Handel mit ungenehmigten Fahrzeugteile

KBA-Kontrollen zeigen Wirkung

Der Handel mit ungenehmigten Fahrzeugteilen ist kein Kavaliersdelikt. Ungenehmigte Fahrzeugteile bedeuten eine Gefährdung der Verkehrssicherheit – wer Handel mit ihnen treibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Darauf weist das Kraftfahrt-Bundesamt (kurz KBA) hin.

Im Januar 2017 übernahmen die Flensburger die Aufgabe der Marktüberwachung, wozu die Kontrolle des Handels im Bereich der Fahrzeugtechnik gehört. Seitdem seien bereits mehr als 1300 Bußgeldverfahren wegen des „Feilbietens ungenehmigter Fahrzeugteile“ gegen Anbieter eingeleitet worden, meldet die Flensburger Behörde.

Auf Veranlassung des KBA konnten unter anderem im Onlinehandel über drei Millionen Angebote unzulässiger LED-Leuchtmittel, Fahrradleuchten, Gurtverlängerungen und Warnleuchten im Zusammenwirken mit den Betreibern der Online-Portale gesperrt werden.

„Die intensiven Kontrollen des Marktes durch das KBA haben in Deutschland zu einer massiven Verringerung des Angebots ungenehmigter Fahrzeugteile geführt und gleichzeitig das Bewusstsein der Händler in Bezug auf die einzuhaltenden Vorschriften nachhaltig gefördert. Die Marktüberwachung zeigt Wirkung. Wir werden die Kontrollen vor Ort, in Online-Portalen und im Dialog mit dem Handel kontinuierlich fortsetzen. Damit geht das KBA gegen die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch ungenehmigte Fahrzeugteile vor. Außerdem wird ein fairer Wettbewerb im Handel unterstützt“, betonte KBA-Präsident Richard Damm.

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