Kumpan gewinnt Rechtsstreit gegen Vespa

Die italienische Polizei beschlagnahmte 2018 in Mailand die Kumpan-Roller. Die Kumpan-Gründer (v.li.) Patrik, Philipp und Daniel Tykesson, Collage: Syburger Verlag GmbH, Fotos: Kumpan electric

Designschutz

Kumpan gewinnt Rechtsstreit gegen Vespa

Eklat auf der Eicma 2018 in Mailand: Die italienische Polizei taucht auf dem Kumpan-Messestand auf und beschlagnahmt sämtliche E-Roller. Das war damals der Auftakt für einen jahrelangen Rechtsstreit. Im Kern ging es dabei um die Frage, ob Kumpan bei seinem Retro-Roller-Design bei Vespa abgekupfert hat.

Nun ist in dieser juristischen Auseinandersetzung eine wichtige Entscheidung gefallen: Der italienische Vespa-Hersteller hatte das EU-weit geschützte Design des Kumpan-Rollers angegriffen, da er unter anderem seine eigenen Marken-, Design- und Urheberrechte an der Formgestaltung der bekannten Vespa-Motorroller durch das Kumpan-Design verletzt sah.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (kurz: EUIPO) hatte den Antrag von Piaggio bereits in erster Instanz zurückgewiesen. Nun hat auch die Beschwerdekammer des EUIPO in der Entscheidung vom 8. August 2022 (Az. R 1663/2020-3) die daraufhin von Piaggio eingelegte Beschwerde in vollem Umfang zurückgewiesen, wie die e-bility GmbH aus Remagen mitteilte.

Gegen diese Entscheidung könne Piaggio innerhalb von zwei Monaten Klage erheben – ansonsten werde die Entscheidung rechtskräftig. Piaggio-Pressesprecher Ansgar Schauerte konnte zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme abgeben.

„Wir freuen uns und sind erleichtert, dass uns erneut auf europäischer Ebene bestätigt wird: Unser Design ist keine Nachahmung eines Vespa-Motorrollers. Wir setzen neue Maßstäbe bei Design und Technik“, sagt Philipp Tykesson, einer der Gründer und Geschäftsführer der e-bility GmbH, dem Unternehmen hinter der Marke Kumpan Electric. 

Mit dem Erfolg im Beschwerdeverfahren vor dem EUIPO konnte Kumpan Electric nun einen weiteren wichtigen Etappensieg in der Auseinandersetzung mit Piaggio verbuchen. „Der jahrelange Rechtsstreit hat enorme Ressourcen gebunden und uns von einem der wichtigsten Roller-Märkte Europas – Italien – ferngehalten. Gerne würden wir uns kurzfristig vor der nächsten Eicma im November mit der Eigentümerfamilie an einen Tisch setzen, um solche Auseinandersetzungen in der Zukunft zu vermeiden und das Thema nachhaltige Mobilität gemeinsam voranzubringen“, sagt Tykesson.

Branchenkenner glauben, dass diese Entscheidung weit über die beiden beteiligten Unternehmen hinaus Wirkung zeigen dürfte: „Die Entscheidung des EUIPO macht deutlich, dass das Design eines klassischen Motorrollers nicht ausschließlich Piaggio vorbehalten ist. Kreative E-Scooter-Player können mit innovativen eigenen Entwürfen ebenfalls Wege in diesen wichtigen Zukunftsmarkt finden“, sagt etwa Patentanwalt Matthias Wagner von Wagner Albiger & Partner. 

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