Neue Regeln für After-Market-Endtöpfe

Braucht gar keinen Kat: die Lambretta Li, Baujahr 1964, Foto: TÜV Süd

TÜV Süd

Neue Regeln für After-Market-Endtöpfe

Die getunte Auspuffanlage, für viele Biker ein Hauptsehnsuchtsobjekt, ist auch bei Rollerfahrern angesagt. Die meisten Kunden halten sich beim Umbau an die Vorschriften, wobei die Typ-Zulassungen laut EG-Richtlinien bieten beim Kauf eine gute Orientierung und auch der Fachhandel weiß, was erlaubt ist und was nicht. Also einfach aussuchen, draufschrauben und losfahren? „Nein“, sagen die Experten von TÜV SÜD. Vor allem der Katalysator stellt eines der größten Hindernisse für den Umbau dar, aber die Überwachungsorganisiation gibt Endverbrauchern Tipps zum Auspuffkauf.

Auspuffanlagen müssen den Schall dämpfen und die Emissionen regeln und auch seit Einführung der Abgasnorm Euro 3 im Jahr 2006 sind Katalysatoren auch bei Motorrad und Roller die Regel, was noch einmal verschärft wurde durch die Novelle Euro 4. Zusätzlich zur EG-Kennzeichnung, die mit einem kleinen „e“ gekennzeichnet ist, können After-Market-Anlagen eine UNECE-Kennzeichnung tragen, die mit einem großen „E“ beginnt, die alten EG-Zusatzzeichen 5 und 9 gelten nur noch für Euro 3-Fahrzeuge. 

Grundsätzlich gelte es vor dem Umbau zu prüfen, wo der Kat ist, was laut Aussagen von Lars Krause, Motorradspezialist bei TÜV SÜD, nicht trivial: „In der Regel kann man von außen nicht erkennen, wo bei einem Fahrzeug der Katalysator sitzt. Es gibt zwei Möglichkeiten: Im Endtopf oder an anderer Stelle integriert in die Abgasanlage.“ Krause weiter: „Am besten vor dem Umbau von Experten, beispielsweise in einer Vertragswerkstatt, beraten lassen. Die Fachleute kennen die Details und wissen, wo sich die Katalysatoren befinden.“ 

Beim Kat liege dann auch eine der größten Tücken bei der Auswahl des passenden Austauschauspuffs. Denn wenn der serienmäßig eingebaute Katalysator beispielsweise im Endschalltopf integriert ist, müsse unbedingt darauf geachtet werden, dass das Motorrad oder der Roller auch nach dem Umbau noch über einen zugelassenen Katalysator verfügt. Denn der Nachrüst-Schalldämpfer könne ohne Kat ausgeliefert worden sein, selbst wenn er eine EG-Typgenehmigung hat, so der TÜV-Experte. Hier müsse man sich genau mit den Kennzeichnungen auskennen, denn wer nämlich ohne Katalysator unterwegs sei, fahre ohne Betriebserlaubnis und riskiere den Versicherungsschutz. 

Wie soll der Kunde vorgehen?

Der TÜV Süd rät: Erst einmal sollte der Umbauer feststellen, wo der Kat sitzt, und ob das Fahrzeug die Abgasnorm Euro 4 oder 5 besitzt, was ganz einfach auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter der Nummer 14.1 recherchiert werden kann. Ist die zweite der vier Ziffern eine 4, gilt Euro 4, ist es eine 5 entsprechend Euro 5. 

Seit der Einführung von Euro 4 gelten für alle After-Market-Anlagen neue Kennzeichnungen, die alten Bezeichnungen 5 für korrekte Abgaswerte und 9 für das Einhalten der Geräuschemission – jeweils im Kreis – entfallen hier, so der TÜV Süd. 

Wisse der Sound-Enthusiast, wo der Kat ist, müsse er beim Kauf des Wunschtopfs auf die richtige Kennzeichnung achten, denn b Euro 4 gelten dafür neue Bezeichnungen mit den Zusatzkennzeichen F, G, H, die sich jeweils auf den Ort des Kats beziehen. Die Kennzeichnungen im Einzelnen: 

  1. Sitzt der Kat im Fahrzeug, gilt für den Schalldämpfer die EG-Kennzeichnung mit dem Zusatzzeichen „G“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01. Beispiel für die EG-Kennzeichnung: e12 in einem Rechteck und die Nummer 00456 G. Beispiel für eine ECE-Kennzeichnung: E 5792R-01 
  2. Ist der Reaktionsbeschleuniger im Endtopf verbaut, trägt er die EG-Kennzeichnung mit dem Zusatzzeichen „H“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01. 
  3. Für Schalldämpfer mit Einschubkat gilt beim EG-Label der Zusatzbuchstabe „F“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01. 

Sitzt der Originalkatalysator im Fahrzeug, ist der Umbau Zusatzbuchstabe „G“ – dann müsse man sich nicht um einen neuen Kat kümmern. Befinde sich der Originalkatalysator im Endtopf, sollte laut TÜV Süd am besten ein neuer Endtopf mit Kat „Zusatz „H eingebaut werden. 

Die Überwacher warnen: War der Originalkat im Endtopf verbaut und besitzt der neue Schalldämpfer dagegen keinen Kat, müsse ein so genannter Einschubkat mit der EG-Kennzeichnung Zusatzbuchstabe „F“ angebracht werden, solche Einschubkats würden in der Regel in das Krümmerrohr eingeführt. Der Katalysator sitze dann nach dem Einbau zwar an einer anderen Stelle – das sei jedoch zulässig, weil die gesamte Abgasanlage typspezifisch dafür getestet worden sei. 

Bei so genannten Slip-on-Anlagen ist der Austausch von Endtöpfen in Sachen Kat in der Regel unproblematisch, weil der originale Kat im Abgassystem bleibt. 

Vorsicht geboten sei bei Endtöpfen ausschließlich mit UNECE-Kennzeichnung, da die keinen Hinweis darauf gäben, wo der Kat verbaut ist und am besten sei es, den Kat dort zu belassen, wo er vorher auch gesessen hat. 

Das Fazit des TÜV Süd: Wer den Sound vom Motorrad verändern wolle, das serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet sei, und das seien alle Zweiräder ab 2006, müsse sicher gehen, dass der Nachrüstsatz unbedingt auch über die entsprechende Abgasreinigung verfügt. „Ausschlaggebend für die Zulässigkeit einer After- Market-Anlage für ein spezifisches Bike ist wie erwähnt die Zulassung laut EG- oder ECE-Richtlinie.“ Wem das Zahlen- und Buchstaben-Dickicht zu unübersichtlich sei, soll sich nach Empfehlung des TÜV Süd am besten von vornherein vom Fachhändler beraten lassen. 

Für alle Fälle gelte: Das Motorrad muss nach dem Umbau die gleichen Geräusch- und Abgas-Werte vorweisen wie zuvor. Und: „dB-Killer“ müssen im Straßenverkehr immer drin sein und dürfen nur auf der Rennstrecke rausgenommen werden. Ansonsten ist man ohne Betriebserlaubnis unterwegs. 

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