Neues Regelwerk für Tuner

Foto: KÜS

Modifikationen

Neues Regelwerk für Tuner

Änderungen am Fahrzeug, im Volksmund besser bekannt als Tuning, erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Dies zeigten aktuell die trotz Pandemie relativ hohen Besucherzahlen der jüngsten Essen Motor Show, einer der größten Tuningmessen. Die Sachverständigenorganisation KÜS weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich in der rechtlichen Einordnung bei den Änderungen am Fahrzeug einige Dinge geändert haben.

Die gesetzliche Basis zur Regelung von Änderungen am Fahrzeug gebe der § 19(2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dieser Paragraf hat im vergangenen Jahr eine Änderung erfahren und ist am 3. Juli 2021 in Kraft getreten. Er besagt im Wortlaut: „Fahrzeughersteller, Importeure und Gewerbetreibende dürfen keine Änderungen vornehmen oder vornehmen lassen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.“

Die KÜS merkt an, dass mit der neuen Regelung auch der Bußgeldkatalog bezüglich des Erlöschens der Betriebserlaubnis angepasst worden sei. Ein Hersteller oder Importeur, der sich eines solchen Vergehens schuldig mache, müsse ein Bußgeld von 800 Euro zahlen, ein Gewerbetreibender wie etwa Kfz-Werkstätten, Tuner oder Teilehändler 400 Euro.

Abgesehen davon können bei durch Änderungen am Fahrzeug bedingte Unfälle zusätzliche zivilrechtliche Maßnahmen folgen, warnt die KÜS: „Liefert ein Tuner, der beim Kraftfahrt-Bundesamt als Hersteller gelistet ist, zum Beispiel ein Fahrzeug aus, bei dem die Leistungsvariante nicht über einen entsprechenden Nachweis legalisiert ist, wird er mit 800 Euro zur Kasse gebeten werden. Bietet ein Gewerbetreibender Fahrzeugteile an, deren Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr untersagt sind und dadurch von einer Gefährdung auszugehen ist oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert, so wird er jetzt 400 Euro pro nachgewiesenem Fall zahlen müssen.“

Zu diesen unerlaubten Teilen zählen laut KÜS auch Leuchtmittel ohne entsprechende Bauartgenehmigung beispielsweise LED- oder Xenon-Kits, Felgen ohne Festigkeitsnachweis und scharfkantige und somit gefährliche Anbauteile etwa starre Antennen in Form von Projektilen oder Samurai-Schwertern.

Rechtliche Unwissenheit und fehlende Hinweise zur Verwendung von Bauteilen zur Modifikation von straßenzugelassenen Fahrzeugen könnten somit spielentscheidend und mitunter sehr teuer werden, folgern die Sachverständigen. Im Zweifelsfall könne die KÜS als Überwachungsorganisation hier wertvolle Tipps geben. Man soll sich einfach an die nächste KÜS-Prüfstelle wenden, zu finden unter www.kues.de/standortsuche.
 

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