Reflexionen über das Reifen-Chaos

Dieser Tage erreicht mich eine Mail von Markus Kraege von SK Bikes Wedemark (Niedersachsen). In einem offenen Brief an alle Motorradzeitschriften, Prüforganisationen, Reifenhersteller und Reifengroßhändler will er auf den Reifenwahnsinn bei ABE-Zweirädern hinweisen. Headline seiner Abrechnung mit den neuen Reifenregeln: „Abzocke, Behördenwahnsinn und ungenaue/unsichere Rechtslage“. Wir drucken Kraeges offenen Brief im Folgenden ab:

1.    Chaos beim Eintragen von neuen Reifentypen mit abweichenden Größen, da originale Größen komplett oder teilweise nicht mehr gefertigt werden. Trotz kompletter fahrdynamischer Prüfung durch den Reifenhersteller werden Reifenbindungen nicht ausgetragen, da angebliche Abstände zwischen drehenden und stehenden Teilen nicht eingehalten worden sind. Zweirad ist aber komplett serienmäßig.

2.    Daraus ergibt sich die Frage, was passiert, wenn neue Reifen in den originalen Dimensionen an serienmäßigen Zweirädern montiert werden, es eine Herstellerbescheinigung oder Empfehlung etc. gibt, bei denen aber der benötigte Abstand angeblich nicht eingehalten wird? Wer übernimmt die Verantwortung, wenn dieser Fall eintritt? Der Reifenhersteller, der Großhändler oder der Reifenhändler bzw. die Zweiradwerkstatt? Im Zweifelsfall immer der, der direkt mit Kunden Kontakt hat und die Reifen bestellt hat.

Im Prinzip ist der Ärger vorprogrammiert, da erst nach der Montage festgestellt werden kann, ob der Platz ausreicht, bloß, wie viele Reifenpaarungen will die Werkstatt montieren, und wer zahlt dieses alles? Bestimmt nicht der Kunde und noch weniger die Prüforganisation. 

3.    Es werden Gutachten eingezogen, obwohl die Reifen nachweislich besser und sicherer schon sehr lange auf den Zweirädern funktionieren, nur um sie dann für teures Geld nachträglich einzutragen. 

4.    Auf Nachfrage bei einer Prüforganisation, was mit den teilweise umfangreichen Eintragungen bei ABE-Fahrzeugen passiert (Schwingen und / oder Gabelumbauten und den dazu wahrscheinlich nicht mehr originalen Reifengrößen) (Verkleidungsaustragungen / Streetfighterumbauten). Diese sind damals für sehr viel Geld abgenommen worden und funktionieren schon seit Jahrzehnten. 

Antwort: Wenn diese Fahrzeuge eine HU bekommen wollen, müssen alle Umbauten noch einmal durch eine sehr teure Höchstgeschwindigkeitsprüfung legalisiert und eingetragen werden. Kostenpunkt ca. 250 bis 400 Euro mit der Gefahr, dass nach heutiger Sicht und dem persönlichen Empfinden des Prüfers die Abnahme auch negativ ausfallen kann. 

Wird dann die Eintragung ausgetragen???

Diese momentan gültige Praxis kommt mir teilweise wie eine Enteignung bzw. einen nicht mehr bestehenden Bestandsschutz vor. Da es keine eindeutige Regelung gibt, habe ich die Bestellung von Reifen für ABE-Zweiräder momentan ausgesetzt.

Nach meiner Meinung dürfte es keinerlei Zweifel geben, wenn vom Reifenhersteller alles wie gewünscht und gefordert geprüft worden ist. 

Die allgemeine Aussage: Such Dir einen anderen Prüfer oder fahr in ein anderes Bundesland, kann zwar kurzfristig helfen, aber wer übernimmt die Kosten dafür, da fährt der Kunde lieber in eine andere Werkstatt oder kauft sich ein neueres EU-Fahrzeug, da ist mit einem Mal alles egal, sofern die Dimensionen etc. bei den Reifen stimmen, warum diese sinnvolle Praxis bei den älteren Fahrzeugen nicht geht, ist mir aus technischer Sicht ein Rätsel.

Hier geht es nur um Geldmacherei und Abzocke der Steuerzahler.“

Soweit Markus Kraeges Feststellungen und Thesen. Was haltet ihr davon? Seht ihr das ähnlich? Schreibt mir bitte eure Meinung. Mail an maderner@sybruger.de.

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