Die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll künftig elektronisch aufgezeichnet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes vor. Ausnahmen soll es nach jetzigem Stand für Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitenden geben – hier wäre dann eine händische Aufzeichnung in Papierform zulässig. Außerdem sollen Arbeitgeber und Gewerkschaften vereinbaren können, von der elektronischen Form der täglichen Arbeitszeiterfassung abzuweichen.
Den gesamten Artikel lesen Sie in der bike & business 5/2023.