Im Prinzip funktioniert Jobroller wie das bekannte Modell „Job-Räder“: Die Arbeitnehmer suchen sich ein Fahrzeug bei einem „Jobroller“-Fachhändler in ihrer Nähe. In Frage kommen ausschließlich Stromer, also E-Scooter, E-Roller und sogar E-Motorräder. Das Prinzip: Die Arbeitgeber leasen den Jobroller und überlassen ihn dann den Mitarbeitern. Diese können das Elektro-Zweirad für den Weg zur Arbeit und in der Freizeit nutzen und zahlen dafür monatliche Raten, die vom Bruttolohn abgezogen werden.
Der Jobroller per Gehaltsumwandlung ist nach Angaben der Inhaberin Nadine Heidtmann durch den Steuervorteil deutlich günstiger als ein E-Roller-Barkauf, die Rede ist von bis zu 46 Prozent. Nach 36 Monaten kann der Jobroller übernommen werden oder man steigt einfach auf einen neuen Wunsch-E-Roller um. Darüber hinaus genießt der Leasingnehmer während der Laufzeit Rundumschutz mit der „Jobroller“-Vollkaskoversicherung inklusive Schutzbrief.
Fazit: Die Job-Roller sind elektrisch, umweltfreundlich, leise und sparsam – eine attraktive Mobilitätsalternative und Benefit für Arbeitnehmer. Arbeitgeber binden so Mitarbeiter elegant an sich.