„Es ist richtig, dass Suzuki auf selektiver Basis gewissen Motorrad- und Motocross-Vertragshändlern im deutschen Markt, deren Suzuki Motorrad-/Motocross-Volumen in Summe sehr gering war, Vertragsauflösungen angeboten hat“, so Jürgen Weidmann, General Manager Sales & Marketing Motorcycle von Suzuki Deutschland, auf Anfrage von „bike & business“.
Die Zahl der Vertragshändler werde sich durch diese Maßnahme aber nur geringfügig reduzieren. „An der insgesamt sehr guten lokalen Erreichbarkeit unserer Vertragshändler werden sich daher aus Kundensicht kaum Änderungen ergeben“, so Weidmann weiter. „Generell hat Suzuki nicht die Absicht, das deutsche Händlernetz proaktiv zu reduzieren. Die Branche befindet sich seit Jahren in einem Wandel, der mit einer Verkleinerung des Händlernetzes durch Ruhestand, fehlende Geschäftsnachfolge oder Geschäftsaufgabe und so weiter einhergeht. Sollten sich Händler dazu entschließen, ihr Geschäft aus welchen Gründen auch immer einzustellen, wird Suzuki in jedem Einzelfall und unter Berücksichtigung des lokalen Marktpotenzials sowie der Netzabdeckung prüfen, ob ein Ersatz des Vertragshändlers regional angemessen und erforderlich ist.“
Perspektivisch wolle sich Suzuki sowohl auf ein starkes Händlernetz konzentrieren, welches den Vertragshändlern ausreichend Wachstumspotenzial in diesem wettbewerbsintensiven Marktumfeld bietet als auch darauf, lokal eine gute Erreichbarkeit für unsere gemeinsamen Kunden sicherzustellen.
Von der Aufhebungsvereinbarung sind zum Teil viele langjährige und treue Suzuki-Partner betroffen, die sich seit 1975 und teilweise noch länger für die Marke stark machen. Die Aufhebungsvereinbarung ist unterzeichnet von den Geschäftsführern Seiichi Maruyama und Takanori Suzuki und sieht die sofortige Beendigung des laufenden Händlervertrags und sämtlicher damit zusammenhängender Neben- und Zusatzvereinbarungen vor. Ausgleichs-, Rückkauf- oder Schadenersatzansprüche will der Hersteller nicht gewähren.
Suzuki-Erzeugnisse wie Fahrzeuge, Ersatzteile oder Werbeartikel würden ebenfalls nicht zurückgenommen. Die betroffenen Händler werden aufgefordert, auf eigene Kosten alle Suzuki-Markenschilder, Markenbeschriftungen und sonstige Werbemittel, die auf den beendeten Händlervertrag mit Suzuki hindeuten, binnen zwei Wochen zu entfernen. Die Außenwerbeanlage soll im Auftrag von Suzuki nach Wirksamwerden der Vereinbarung demontiert und abtransportiert werden. Die Kosten dafür soll der Händler tragen.
Die gekündigten Händler lassen die Aufhebungsverträge derzeit juristisch prüfen.