Tipps für den frühzeitigen Jahresabschluss

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Tipps für den frühzeitigen Jahresabschluss

Wie der Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk mitteilt, können Zweiradbetriebe von einer vorzeitigen Erstellung ihres Jahresabschlusses profitieren. Zum einen gehe es bei Verlusten um die Realisierung möglicher Steuererstattungen und niedrigerer Vorauszahlungen. Zum anderen würden Kreditinstitute während einer Krise großen Wert auf frühzeitige Informationen über die Eigenkapitalentwicklung ihrer Händlerkunden legen. Wer zum 31. Dezember bilanzieren müsse und bis August bei der Bank abgeben kann, sammele Pluspunkte. Darauf weist die Betriebsberatungsstelle des BIV mit Sitz in Hilden hin.

Es sei sinnvoll, sich mit den Parametern, die den Gewinn beeinflussten, frühzeitig zu befassen.

Abschreibungen: Hohe Lagerbestände und vermehrte Zahlungsausfälle würden erhöhte bilanzielle Abschreibungen und Wertberichtigungen nahe legen. Sollten in etwa die Zeitwerte von Langstehern unter die Buchwerte gefallen sein, müssten sie in Form von Wertberichtigungen abgewertet werden. Ähnliches gelte für außerplanmäßige Abschreibungen im Fall von stagnierenden Verkäufen wie etwa bei elektronischen Teilen und Zubehör. Zudem bestehe die Möglichkeit einer degressiven AfA in Form von einer 2,5-fachen oder 25-prozentigen Abschreibung der Kosten für 2020 angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter.

Sonderabschreibungen: Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens könnten neben der planmäßigen AfA über einen Zeitraum von fünf Jahren mit einer Sonderabschreibung von 20 Prozent angesetzt werden. Profitieren würden Einnahmen-Überschuss-Rechner und Bilanzierer bis zur Gewinngrenze von 200.000 Euro pro Jahr.

Einzelwertberichtigungen: Bei Kunden in Zahlungsschwierigkeiten können Forderungen laut BIV-Betriebsberatungsstelle einzelwertberichtigt werden, weil deren Realisierung zweifelhaft, bei Insolvenz sogar uneinbringlich, sei. Bei erhöhter Ausfallquote könne eine pauschale Wertberichtigung auf den Forderungsbestand sinnvoll sein.

Corona-Hilfen: Weil diese Hilfen als gewinnerhöhende Einnahmen zählten, würde das Finanzamt die Berechtigung prüfen. Wer hier mogelt, dem drohten schlimmstenfalls strafrechtliche Verfahren.

Kurzarbeitergeld und Sachbezug: Solange Sachbezüge mit dem Kurzarbeitergeld auf maximal 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Soll- und Ist-Leistungen kämen, bleibe die Zuwendung zunächst bis Ende 2021 steuerfrei. Die Grenze der Steuerfreiheit lag 2020 bei 44 Euro monatlich.

Rechnungen: Weil Rechnungen betrieblicher Aufwand seien, gibt der Jahresabschluss Anlass zur Prüfung der gesetzlichen Pflichtangaben. Im Fokus des Finanzbeamten stünde dabei der korrekte Ausweis des Umsatzsteuersatzes. Wer hier Fehler mache, dem streiche der Fiskus zumindest den Vorsteuerabzug bei der Betriebsprüfung oder versage sogar die Anerkennung als Betriebsausgabe!
 

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