Vier Jahre Garantie für Neufahrzeuge

Jürgen Höpker-Seibert begrüßt die für Kunden kostenlose Garantieverlängerung auf vier Jahre, Foto: Kawasaki

Kawasaki

Vier Jahre Garantie für Neufahrzeuge

Seit dem 1. Januar 2023 gewährt Kawasaki Deutschland beim Kauf eines neuen straßenzulassungsfähigen Motorrads vier Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung.

Die vierjährigen Garantieleistungen setzen sich aus zwei Jahren Werksgarantie und zwei Jahren Garantieverlängerung von Kawasaki Deutschland zusammen. Laut dem Friedrichsdorfer Importeur entspricht die Garantieverlängerung damit den Leistungen, die bisher durch K-Care GarantiePlus abgedeckt wurden. Dieses Paket war bislang eine aufpreispflichtige Serviceleistung von Kawasaki, die ab sofort kostenfrei in die Vier-Jahres-Garantie integriert wird. Bedingung: Das Fahrzeug muss von Kawasaki Deutschland an einen seiner autorisierten Vertragspartner ausgeliefert worden sein. Zur Erhaltung des Garantieanspruchs können die regelmäßigen Wartungsarbeiten bei Kawasaki-Vertragspartnern, aber auch bei Kawasaki-Servicepartnern erledigt werden.

Die neuen Garantieleistungen gelten ebenso für gewerbliche Nutzer der Motorräder wie zum Beispiel für Fahrschulen. Motorräder, die für rennsportliche Zwecke eingesetzt werden, sind allerdings – wie schon bisher –sowohl von der Hersteller- als auch von der Zusatz-Garantie ausgenommen.

Jürgen Höpker-Seibert, Niederlassungsleiter bei Kawasaki Deutschland, freut sich über das neue Angebot: „Dieser Schritt hat für uns eine große Bedeutung. Einerseits war es uns wichtig, dass die gesamten vier Jahre Garantie direkt von Kawasaki kommen. Andererseits unterstreichen wir damit die Qualität unserer Motorräder.“

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