Neben der Anhebung des erlaubten Gesamtgewichts, das man mit Klasse B fahren darf, umfasst diese auch eine EU-weite Anerkennung der B 196-Führerscheinerweiterung. Das bedeutet, dass Autofahrer mit der Zusatzkennung B 196 ihre 125er auch im Ausland legal bewegen dürfen.
Auslandsreise möglich?
Änderung für B 196
Für weitreichende Änderungen und Angleichungen will die Europäische Union die 4. Führerscheinrichtlinie auf den Weg bringen.
Wenn Du hier klickst, wirst Du zu Facebook weitergeleitet. Dabei werden Daten an Facebook übermittelt.