Erfolgsstory geht weiter

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B196

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In den letzten drei Jahren wurden rund 185.000 B196-Berechtigungen vergeben, wie das Kraftfahrt-Bundesamt (kurz: KBA) mitteilte. Am häufigsten wurde die Schlüsselzahl 196 in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen vergeben.

Im Verhältnis zur Einwohnerzahl lagen Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland über dem Bundesdurchschnitt von 462 Eintragungen pro 100.000 Einwohner im Alter von 25 bis 60 Jahren. In Baden-Württemberg war das Interesse mit 589 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner am höchsten, gefolgt von Bayern mit 555 und Hessen mit 530 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner.

Dagegen wurde von der Regelung in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit bis zu 300 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner in geringerem Ausmaß Gebrauch gemacht.

Das Interesse an B196 war bei den Fahrerlaubnisinhabern mit etwa drei Viertel der insgesamt erworbenen Berechtigungen stärker ausgeprägt als bei den Fahrerlaubnisinhaberinnen. Bei den Männern entfielen in etwa gleich viele Berechtigungen auf Personen im Alter zwischen 31 und 44 Jahren sowie auf die im Alter zwischen 45 bis 60 Jahren. Bei den Frauen hingegen entfiel der größte Anteil an Personen mit B196 auf die im Alter zwischen 45 und 60 Jahren. Unabhängig vom Geschlecht machen Personen zwischen 31 und 60 Jahren gleichermaßen Gebrauch von der B196-Regelung.

Nachdem 2020 bereits rund 78.000 B196-Scheine gemacht wurden, pendelte sich die Zahl in den Jahren 2021 und 2022 auf einem etwas niedrigeren Niveau ein. 

Die Neuregelung zu B196 gilt in Deutschland für Fahrerlaubnisinhaber, die seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen, mindestens 25 Jahre alt sind und eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden absolviert haben. Im Führerschein wird die Berechtigung mit der Schlüsselzahl 196 dokumentiert. Mit der Schlüsselzahl 196 erwirbt man keine vollumfängliche Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Sie erlaubt nur das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Eine Erweiterung auf die Klasse A2 gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung ist damit nicht möglich. Im Ausland dürfen Leichtkrafträder mit dieser Berechtigung nicht geführt werden, wenngleich der Industrie-Verband Motorrad (kurz: IVM) dies auf europäischer Ebene fordert.

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bike & business 3/2024

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