Loco-Soft - Neue Regeln im Fernverkauf umgesetzt

Firmengründer und Entwicklungsleiter Dipl.-Ing. Wolfgang Börsch, Foto: Loco-Soft

Loco-Soft

Neue Regeln im Fernverkauf umgesetzt

Mitte des Jahres wurde die bisherige Regelung des Versandhandels bei EU-Verkäufen auf den neuen Fernverkauf umgestellt. EU-weit gilt ab nun ein einheitlicher Schwellenwert von 10.000 Euro. Wird dieser mit kumulierten Verkäufen an Privatpersonen aus anderen EU-Ländern im laufenden Kalenderjahr überschritten, muss die jeweilige Mehrwertsteuer des Empfängerlandes in der Rechnung des Händlers ausgestellt werden. Auf diesen Sachverhalt weist das Unternehmen Loco-Soft mit Sitz in Lindlar hin, Anbieter von Dealer-Management-Systemen im Handel.

„In der Vergangenheit bedeutete dies für den Händler einen erheblichen Aufwand“, teilt das Lindlarer Unternehmen mit. Es musste für jedes EU-Land, in welches Ersatzeile oder regelbesteuerte Gebrauchtwagen versendet oder geliefert wurden, eine Umsatzsteuermeldung abgegeben werden.

Um diese Vorgänge zu erleichtern, hat Brüssel Anfang Juli das zentrale Portal One-Stop-Shop (kurz: OSS) eingeführt. Mit dessen Hilfe können Händler ihre Umsätze gesammelt an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Von dort aus werden die jeweiligen Steuern an die EU-Länder weitergeleitet. Händler benötigen keine ausländischen Steuernummern mehr. „Jedoch ist dies nur mit einem DMS möglich, welches laufend gepflegt wird und auf der Höhe der Zeit die nötigen Änderungen liefert“, so Loco-Soft.

„Das ist wirklich eine gravierende Änderung im Steuerrecht“, findet Loco-Soft Geschäftsführer Ralf Koke. Daher sei die Änderung direkt ins Dealer Management System von Loco-Soft implementiert worden. Dadurch könnten Autohäuser und Motorradbetriebe, die Waren in andere Länder liefern, die neuen EU-Steuervorgaben leicht erfüllen. Wie funktioniert das? Über ein Steuerkennzeichen für den OSS-Fernverkauf, bucht Loco-Soft automatisch die entsprechenden Umsatzsteuersätze des Empfängerlandes und hinterlegt die Umsätze in der korrekten Position der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Werden Rechnungen an eine Privatperson eines anderen EU- Landes fakturiert, und es ist kein OSS-Steuerkennzeichen hinterlegt, erfolge eine automatische Abfrage, ob der Händler an der Verbringung beteiligt gewesen sei. So könne kein betroffener Umsatz vergessen werden und die Händler erhielten ein Stück mehr Rechtssicherheit. Die Änderungen erhalten Loco-Soft Anwender per kostenfreiem Online-Update.

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