KSR Group meldet Insolvenz an

Über 170 Mitarbeiter sind allein in Österreich von der Insolvenz betroffen. Im Bild die Headquarters in Gedersdorf bei Krems a. d. Donau, Foto: KSR Group

Gerichtliches Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

KSR Group meldet Insolvenz an

Diese Meldung kommt über die europäische Motorradszene wie ein plötzliches Erdbeben: Die KSR Group, einer der größten Importeure auf dem Kontinent, mit zuletzt über 60.000 verkauften Fahrzeugen jährlich, hat am 6. September 2023 ein gerichtliches Sanierungsver-fahren ohne Eigenverwaltung beantragt. Denn offenbar steht das Unternehmen mit bis zu 123,3 Millionen Euro in der Kreide, 214 Mitarbeiter und 252 sonstige Gläubiger sind betroffen.

Die österreichische KSR Group GmbH mit Sitz in Gedersdorf hat ihre Zahlungen eingestellt und beim Landesgericht Krems den Antrag auf Eröffnung des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gestellt. Das Verfahren ist offiziell noch nicht eröffnet, der Antrag wird vom Gericht derzeit geprüft, darauf weist Österreichs führender Gläubigerschutzverband KSV1870 hin.

Bereits am Montag dieser Woche teilte die KSR Group in einer Pressemeldung mit, dass man sich in ein gerichtliches Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung begeben werde. Begründung: Die wirtschaftliche Situation in den Märkten des familiengeführten Unternehmens habe sich durch gestiegene Energiepreise, hohe Inflation und Kaufkraftverlust seitens der Kunden drastisch verändert. Hinzu kämen hohe Materialkosten, Wechselkursschwankungen und rückgängige Umsätze aufgrund einer stärker als erwarteten Kaufzurückhaltung der Konsumenten. Seit Mai/Juni 2022 seien die Lagerbestände bei den Händlern drastisch gestiegen und gleichzeitig verlor das Unternehmen in Deutschland Marktanteile, weil neue Motorräder nicht verfügbar waren.

„Wir waren in den vergangenen Monaten intensiv darum bemüht, diesen Rahmenbedingungen gerecht zu werden“, so Michael und Christian Kirschenhofer, die Eigentümer der KSR Group. Im Sinne einer erfolgreichen und verantwortungsvollen Fortführung der Geschäfte sowie zur Erhaltung der Arbeitsplätze sahen die beiden Gesellschafter nun dennoch die Notwendigkeit, zur Beschleunigung der laufenden Restrukturierung ein gerichtliches Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung zu beantragen.

„Nach einer intensiven Evaluierungsphase sehen wir diese Entscheidung als unumgänglich, um unser Unternehmen durch eine herausfordernde Zeit zu bringen und unsere Geschäfte im Sinne aller Beteiligten erfolgreich weiterführen zu können“, sagt Miteigentümer Michael Kirschenhofer. Gegenüber »bike & business« betonte er, dass man in Sachen Insolvenz „offen und transparent kommunizieren“ werde.

Die Geschäftsbereiche Smart Products und Mobility mit den Marken CF Nito (Quad/ATV), Royal Enfield, Niu, Brixton, Malaguti, Motron, A-TO und DocGreen, sollen laut eigenen Angaben wie gewohnt weiterlaufen. Hinzu kommen weitere Vertriebsmarken wie Italjet (Motorräder) oder Lambretta (Motorräder). Die KSR Group ihrerseits hält Beteiligungen an Gesellschaften in der Schweiz, Frankreich, Singapur und Griechenland und verfügt über Betriebsstätten in ltalien, Spanien, Belgien, Deutschland (in Gründung) und Frankreich.

Ob unter diesen Bedingungen das operative Geschäft tatsächlich auch in Zukunft aufrechterhalten werden kann, wird sich final erst im Rahmen des gerichtlichen Sanierungsverfahrens entscheiden. Die KSR Group möchte das Verfahren und die nächsten Monate dazu nutzen, sich für die Saison 2024 neu aufzustellen.

Insgesamt 220 Mitarbeiter sind laut Gläubigerschutzverband von der Insolvenz betroffen, davon 173 in Österreich, 13 in Deutschland, 15 in Italien, zwei in Frankreich, zwölf in Spanien, vier in Belgien und einer in den Niederlanden. Außer den Mitarbeitern sind weitere 252 Gläubiger von der KSR-Insolvenz betroffen.

Laut KSV1870 weist die KSR Group GmbH für den Liquidationsfall unbesicherte Verbindlichkeiten in Höhe von 123,3 Millionen Euro auf. 50,6 Millionen Euro gegenüber Banken und 16,8 Millionen Euro gegenüber Lieferanten. Dagegen stünden laut Berechnung des Unternehmens Aktiva von 7,8 Millionen Euro als freies Vermögen zur Verfügung. Den Gläubigern soll im Rahmen des Sanierungsplans die gesetzliche Mindestquote von 20 Prozent, zahlbar innerhalb von zwei Jahren, angeboten worden sein. „Der noch zu bestellende Insolvenzverwalter wird die Aktiva einer Bewertung nach insolvenzrechtlichen Kriterien zu unterziehen haben, um die Angemessenheit des angebotenen Sanierungsplans beurteilen zu können“, so Dr. Alexander Klikovits vom Kreditschutzverband. Sein Blick in die Zukunft: „Die Finanzierungsgrundlage für den Sanierungsplan soll aus dem Fortbetrieb des Unternehmens erwirtschaftet werden, allenfalls auch mit zusätzlicher Unterstützung durch einen Investor. Detaillierte Angaben dazu liegen noch nicht vor.“

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